Dieser Fels befindet sich in der Kernzone "Quellgebiet der Wieslauter".
Das Verlassen der gekennzeichneten Wanderweg ist verboten, der Zugang zum Fels ggf. nicht möglich.
Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde entsprechend gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt.